Welche Behandlungsarten werden durchgeführt ? Stationäre Behandlungen Anschlußheilbehandlungen (AHB) Heilbehandlungen der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen (Rehabilitation)
Wer findet in der Klinik Aufnahme...
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Aufnahme

1. Welche Behandlungsarten werden durchgeführt?

  • Stationäre und teilstationäre medizinische Rehabilitationsbehandlungen im Sinne des § 40 SGB V in Verbindung mit § 111 SGB V im Auftrag der Rentenversicherungsträger und der Krankenkassen
  • Stationäre Krankenhausbehandlungen im Sinne des § 39 SGB V in Verbindung mit § 108 SGB V für Patientinnen und Patienten der Neurologischen Frührehabilitationsphase B
  • Anschlussheilbehandlungen (AHB)

2. Wer findet in der Klinik Aufnahme?

2.1 Für gesetzlich Krankenversicherte

Für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die Hardtwaldklinik I berechtigt, stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen nach vorheriger Bewilligung durchzuführen. Eine primäre Zuständigkeit der GKV für stationäre medizinische Rehabilitation liegt nur bei solchen Versicherten vor, die keine oder noch nicht lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z. B. Selbständige, Rentner, Schüler, Studenten, Berufsanfänger). Bei allen anderen ist vorrangig die Rentenversicherung für die stationäre medizinische Rehabilitation zuständig.

2.2  Stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherungsträger

Über den Hausarzt ist ein Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Vordrucke sind bei der jeweiligen Krankenkasse erhältlich. Die Bewilligung wird dem Antragsteller vom Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Eilfälle bitten wir kenntlich zu machen.

In dringenden Fällen werden die Aufnahmeformalitäten innerhalb kürzester Zeit tele-fonisch geregelt.

Bei Unklarheiten bezüglich der Indikation stehen Ihnen der aufnehmende Facharzt oder der Chefarzt der jeweiligen Abteilung telefonisch zur Verfügung. Auskunft über die jeweils aktuellen Aufnahmebedingungen geben wir Ihnen gerne unter den Telefonnummern:

  • Neurologie allgemein                                      
    Telefon 05626 87-920
  • Neurologische Rehabilitation                            
    Telefon 05626 87-559
  • Neurologische Frührehabilitation                       
    Telefon 05626 87-310
  • Abteilung Psychiatrie/Psychotherapie                
    Telefon 0 56 26 / 87-931          
  • Abteilung Psychotherapie/Psychosomatik          
    Telefon 05626 88-1757

2.3  Für privat Krankenversicherte

Bei den privaten Krankenkassen (PKV) und bei den Beihilfestellen wird die Hardtwaldklinik I als sog. gemischte Krankenanstalt geführt. Sie ist somit – nach vorheriger Bewilligung – zugelassen für die Durchführung sowohl von stationärer Krankenhausbehandlung als auch für die Durchführung von stationärer medizinischer Rehabilitation bzw. Sanatoriumsbehandlung (Postbeamten B nur Reha- bzw. Sanatoriumsbehandlung) im Auftrag der PKV. Der Kostenträger entscheidet aufgrund der vorgelegten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, ob bei ihnen eine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgt oder eine stationäre medizinische Rehabilitation bzw. Sanatoriumsbehandlung ausreichend ist. Die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten Krankenkassen übernommen; die Kosten für eine Sanatoriumsbehandlung im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Bei neurologischen Krankheitsbildern erfolgt eine Unterbringung auf der Privatstation von Herrn Prof. Dr. Welter.

2.4  Für Beihilfeberechtigte

Die Hardtwaldklinik I ist nach § 30 GWO als beihilfefähig anerkannt. Die Kosten werden sowohl für die stationäre Krankenhausbehandlung als auch für die stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlung bzw. Sanatoriumsbehandlung übernommen. Beihilfeberechtigte stellen ihren Kostenantrag mit Hilfe eines ärztlichen Attests parallel bei der Beihilfestelle und bei der privaten Krankenversicherung.

2.5  Selbstzahler

Selbstzahler zahlen den jeweils gültigen Pflegesatz, der auch Privatkrankenversicherten in Rechnung gestellt wird. Bei neurologischen Krankheitsbildern erfolgt eine Unterbringung auf der Privatstation von Herrn Prof. Dr. Welter.

Bitte teilen Sie Ihrem Kostenträger parallel zur Antragstellung Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus durchführen zu wollen. Weiterhin wichtig ist, dass die Kostenübernahme vor der stationären Aufnahme schriftlich vorliegt.

3. Was sollte im Zusammenhang mit der Kostenübernahme weiterhin berücksichtigt werden?

3.1 Stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Wie bereits oben erwähnt, sind für bestimmte Versichertengruppen, wie beispielsweise Rentner, Schüler, Studenten oder Berufsanfänger, meistens die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger zuständig.

Der folgende Hinweis gilt für Rehabilitationsbehandlungen in der Neurologischen Rehabilitation und Neurologischen Frührehabilitation Phasen D und C; Abteilung Psychiatrie/ Psychotherapie mit Psychosomatik und Traumatherapie

Sollte Ihr einweisender Arzt Ihnen einen Vordruck „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ im Sinne des § 39 SGB V ausstellen, ist die Behandlung nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse möglich. Diese Einzelfallentscheidung benötigt die Hardtwaldklinik I vor der Aufnahme in schriftlicher Form.

3.2 Akute Krankenhausbehandlung für Patientinnen und Patienten der Neurologischen Frührehabilitationsphase B

Diese Behandlungsphase trifft auf Patientinnen und Patienten zu, bei denen bei vordringlich bestehendem akutstationären Behandlungsbedarf gleichzeitig Rehabilitationsbedarf besteht. Die Rehabilitationsfähigkeit kann erheblich eingeschränkt und die Rehabilitationsprognose oftmals unsicher sein.

Da es sich bei dieser Behandlungsart um eine stationäre Krankenhausbehandlung (Akutstatus) handelt, ist vor der Aufnahme keine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig.

Für Fragen hierzu stehen Ihnen gern unsere Verwaltung (Frau Dehnert), Tel. 05626 / 87-954, unsere Stationsmanagerin (Frau Timmer), Tel. 05626 / 87-364 oder das Wicker-Servicezentrum in Bad Wildungen, Tel. 05621 / 806-214, zur Verfügung.

3.3 Anschlussheilbehandlung (AHB); Neurologie

Hierbei handelt es sich um einen Wechsel vom Akutkrankenhaus in die AHB-Klinik innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung. Das abgebende Akutkrankenhaus füllt den AHB-Vordruck (mit ärztlichem Befundbericht) aus und sendet die Unterlagen an die AHB-Klinik und parallel an den zuständigen Kostenträger. Beide Kliniken arbeiten eng zusammen und informieren sich bezüglich Eilbedürftigkeit und Indikationsklärung telefonisch.

In der AHB können sämtliche ergänzend notwendige diagnostische Maßnahmen, die etwa den Patienten in der Akutphase übermäßig belastet hätten, ebenso wie erforderliche Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden. Nicht selten ergeben sich auch im Laufe der längeren Beobachtung neue diagnostische Aspekte und damit weitere therapeutische Ansätze. Unsere diagnostischen Einrichtungen entsprechen denen eines modernen Schwerpunktkrankenhauses.

Indikationsgebiete (lt. AHB-Katalog)

  • 4 (DRV Bund: 4.2 Z. n. Bandscheiben-OP;
  • DRV regional: 4.1 und 4.2); 9
  • 10g (ZNS)

Es ist unbedingt erforderlich, den Patientinnen und Patienten Röntgenbilder und Arztberichte mitzugeben bzw. diese der Klinik direkt zur Verfügung zu stellen, um unnötige Wiederholungsdiagnostik zu vermeiden und gezielt behandeln zu können!

Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung und Organisation einer Rehabilitationsmaßnahme oder eines Krankenhausaufenthaltes zur Verfügung. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, uns telefonisch zu kontaktieren und von unseren Erfahrungen und Kooperationen zu den einzelnen Kostenträgern zu profitieren.

Melden Sie sich bitte unter den folgenden Telefon-Nr.:

Aufnahmebüro in der Hardtwaldklinik I 


Frau Müller               05626 87-952
Frau Lohr                 05626 87-984
Frau Lautenbach       05626 87-984
Frau Pfennig            05626 87-952

oder

Wicker-Servicezentrum, Telefon 05621 806-213 oder 806-215,
E-Mail wicker-servicezentrum@wicker.de

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